Lexikon -Sehvermögen Unfallversicherung

Die gesamte Leistung des Sehorganes (Auge) und die zugehörigen Gehirnzentren definieren das Sehvermögen. Dazu gehört nicht nur die Sehschärfe, sondern ebenfalls das Sehen im Dunkeln und in der Dämmerung sowie das Farben- und 3D- Sehen.

Für eine sichere Teilnahme besonders im Straßenverkehr ist ein gutes Sehvermögen notwendig. Unfälle durch schlechtes Sehen ereignen sich häufig - auch mit erheblichen Schäden. Ist klar, dass schlechtes Sehen die Ursache für den Unfallhergang war, können die Gesellschaften die geforderten Unfall-Leistungen ablehnen.

  • Dehalb ist es notwendig, gerade in der Unfallversicherung die bekannte Minderung des Sehvermögens anzugeben. Besonders wenn bei den versicherten Personen Kurzsichtigkeit von mehr als 8 Dioptrien besteht.


siehe: Unfallversicherung

© Versicherungsbote.de